Persönlich Individuell Kompetent

Ihre Steuerberatungsgesellschaft in Braunschweig

Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfung in Braunschweig

Ihr Wirtschaftsprüfer, die wp.k GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Braunschweig, bietet Ihnen persönlich, individuell und kompetent das gesamte Leistungsspektrum der Wirtschaftsprüfung für Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen an.


Wirtschaftsprüfung in Braunschweig – unser Leistungsspektrum

Freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung sind wir in der Lage, uns zur Erfüllung unserer Prüfungsaufträge auf die individuellen Besonderheiten unserer Mandanten einzustellen. Besonders schätzen unsere Mandanten überregional an unserer Wirtschaftsprüfung, dass wir durch die intensive Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten und Abläufen des Unternehmens Verbesserungsvorschläge geben können, die sich positiv auf die Unternehmenssituation auswirken.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Bilanzierungsrichtlinien und -handbücher für einzelne Unternehmen oder Konzerne (Konzernbilanzierungsrichtlinien) und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Prüfung von Reporting Packages

Bei Einbindung in internationale Konzernstrukturen sind häufig die an den Mutterkonzern zu übermittelnden Zahlen von Wirtschaftsprüfern zu bestätigen.

Durch unsere langjährige Erfahrung auch im internationalen Prüfungsgeschäft ist unser Team in Braunschweig in der Lage, die Anforderungen ausländischer Mutterkonzerne oder Prüfungsgesellschaften zeitnah und kompetent abzuarbeiten und die erforderlichen Bestätigungen zu erstellen. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Wirtschaftsprüfung auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten.

Verschmelzungs- und Umwandlungsprüfungen / Formwechsel

Für Unternehmenszusammenschlüsse oder -aufteilungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes. Daneben kann auch eine allgemeine Überprüfung der Rechtsform in Bezug auf haftungs- und steuerrechtliche Fragestellungen einen Umwandlungsvorgang (Formwechsel) auslösen.

Für die Eintragung von Umwandlungssachverhalten beim Registergericht sind in vielen Fällen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer erforderlich.

Wir begleiten Sie kompetent bei Ihrem Umwandlungsprozess und arbeiten in der Wirtschaftsprüfung eng mit dem beurkundenden Notar zusammen, um die Abwicklung für Sie so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Sonderprüfungen des GmbHG und des AktG

GmbH-Gesetz und Aktiengesetz schreiben bei bestimmten Sachverhalten separate Prüfungen vor, um die Ordnungsmäßigkeit der jeweiligen Maßnahme zu bestätigen. Mit folgenden Prüfungen unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben:

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung
  • Prüfung bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln
  • Gründungs- und Nachgründungsprüfung
  • Unternehmensvertragsprüfung
  • Eingliederungsprüfung
  • Sonderprüfung zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HgrG

Für kommunale Unternehmen und Einrichtungen führen wir erweiterte Abschlussprüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durch. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfen und beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung zur professionellen Erfüllung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Auflagen Ihres Unternehmens.

Unterschlagungsprüfungen

Schwerwiegende Verdachtsmomente, wie z. B. das Auftauchen gefälschter Belege oder Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr können im Rahmen einer freiwilligen Prüfung untersucht werden. Als externer Prüfer kann der Wirtschaftsprüfer Sachverhalte unabhängig und kompetent untersuchen und beurteilen und so den Sachverhalt aufklären, Täter überführen und den Schaden in quantitativer und qualitativer Hinsicht ermitteln.

Die Unterschlagungsprüfung kann entweder im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung (Auftragserweiterung) erfolgen, wird zumeist jedoch gesondert durchgeführt. Unter Umständen ist ein Hinzuziehen von Sachverständigen (EDV-Spezialisten) erforderlich.

Unternehmensbewertung / Due Diligence

Wir unterstützen Sie bei den vielfältigen Anlässen der Unternehmensbewertung.

Als Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsprüfung ermitteln wir anlassbezogen aussagefähige Daten als Grundlage für Ihr weiteres Handeln.

Sanierungsprüfung

Forderungsausfälle, Preisänderungen, Wegfall von Hauptkunden, Investitionserfordernisse aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen sind nur einige Ursachen, die Ihr Unternehmen unerwartet in eine schwierige Situation bringen können und den weiteren Fortbestand Ihres Unternehmens gefährden.

Als erfahrener Wirtschaftsprüfer aus Braunschweig unterstützen wir Sie mit den erforderlichen Spezialkenntnissen kompetent bei der Ursachenanalyse, Optimierung der Abläufe und Neuausrichtung, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und Kapitalgeber zu überzeugen.

Prüfungen nach Makler- und Bauträger-Verordnung (§ 34 c GewO/§ 16 MaBV)

Sie verfügen über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und haben entsprechende erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt? Dann sind Sie verpflichtet, nach § 16 Abs. 1 MaBV einen Prüfbericht der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die Prüfung stellt eine jährliche Pflichtprüfung dar, hat bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres zu erfolgen und ist Wirtschaftsprüfern vorbehalten.

Bei Nichterfüllung der sich gesetzlich ergebenden Verpflichtungen drohen die Verwaltungsbehörden Ordnungsstrafen an. Die geforderten Leistungen in der Wirtschaftsprüfung bieten wir in Braunschweig und darüber hinaus Unternehmen aller Größenordnungen und für alle relevanten Geschäftsfelder an. Gerne unterstützen wir Sie auch unabhängig von Prüfungen beratend, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die hierfür erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Erteilung von Bescheinigungen für Entsorger

Zu unserer Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung gehört ebenso das Erstellen von Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung, z. B über die ordnungsgemäße Ermittlung

 und Entrichtung der Lizenzentgelte an DSD (Grüner Punkt) oder über Absatz- und Rücklaufmengen von Ein- und Mehrwegflaschen an PETCYCLE.